landsässig

landsässig
lạnd|säs|sig 〈Adj.; im alten Dt. Reich〉 einem Landesherrn untertan, nicht reichsunmittelbar

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lạnd|säs|sig <Adj.>: einen Landsassen betreffend, zu den Landsassen gehörend.

Universal-Lexikon. 2012.

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